Aktuelle Information

Verlängerung der Durchführungsfrist der Innenstadtsanierung beschlossen

Der Rat der Stadt Bad Fallingbostel hat in seiner Sitzung am 18.12.2023 die Verlängerung der Durchführungsfrist der Innenstadtsanierung beschlossen. Die Laufzeit wurde um fünf Jahre verlängert und endet nun Ende 2029.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Neues Förderprogramm in Bad Fallingbostel aufgesetzt

Ideen zur Stärkung der Innenstadt gesucht 

Als ein Baustein des Stadtentwicklungsprojektes Sanierungsgebiet „Bad Fallingbostel – Innenstadt“ hat die Stadt Bad Fallingbostel den sog. „Verfügungsfonds“ vor kurzem ins Leben gerufen. Mit diesem Instrument aus der Städtebauförderung stehen jährlich Fördermittel zur Verfügung, um kleinere und nicht-kommerzielle Projekte, die zu einer Stärkung der Innenstadt beitragen, zu realisieren. Vordergründig ist das Ziel eine gemeinschaftliche Attraktivitätssteigerung der Innenstadt und deren positiven nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Gerade vor dem Hintergrund einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung ist es, gerade in diesen Zeiten von besonderer Bedeutung, die Innenstadt als Ort der Begegnung und des Lebens weiter zu stärken und zu profilieren.

Der Verfügungsfonds unterstützt dabei engagierte Gewerbetreibende, Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Vereine sowie kooperativ agierende Privatpersonen bei der Umsetzung ihrer Ideen mit einem finanziellen Zuschuss. So können durch den Fonds bis zu 50 Prozent der Kosten, die bei der Umsetzung der Projekte, Aktionen und Maßnahmen entstehen, finanziert werden. Jeder durch Eigenmittel eingesetzte Euro wird durch einen Euro aus dem Verfügungsfonds bezuschusst.

Thematisch ist die Brandbreite der potentiellen Projekte groß und reicht von Kultur und Kunst über Einzelhandel und Sport bis hin zum wahrnehmbaren Stadtbild.

Beispiele von geförderten Projekten aus anderen Kommunen sind u. a.: Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, Plakatierungen), Erneuerung von Werbeanlagen, Bepflanzungen, gestalterische Aufwertung von Eingangsbereichen der Innenstadt oder Kunst im öffentlichen Raum. 

Weitere Informationen zu den Sanierungsgebieten und Fördermöglichkeiten finden Sieh hier auf der Homepage. 

Beabsichtigtes rückwirkendes Wiederinkraftsetzen der Satzungen über die Sanierungsgebiete „Stadtumbau Weinberg“ und "Stadtumbau Wiethop"; Erörterungsveranstaltung mit Vorstellung der Satzungsbegründung mit Abwägung der privaten und öffentlichen Belange

Die Stadt Bad Fallingbostel beabsichtigt, die vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht am 29. Mai 2018 für unwirksam erklärten Sanierungssatzungen gemäß § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuches rückwirkend auf den 30. April 2016 wieder in Kraft zu setzen.

Zur rückwirkenden Wiederinkraftsetzung bedarf es eines ergänzenden Verfahrens zur Behebung der Fehler, die zur Unwirksamkeit der Satzung geführt haben (sog. „Heilungsverfahren“). Aus diesem Grund wurden im Herbst 2018 zunächst die von den Satzungen betroffenen Eigentümer und Mieter der Wohnungen in den Sanierungsgebieten im Rahmen einer umfassenden Fragebogenaktion angehört. Die Antworten wurden zwischenzeitlich mit dem voraussichtlichen Ergebnis ausgewertet, dass unter vorläufiger Würdigung der Stellungnahmen und weiterer Fakten die Satzungen rückwirkend wieder in Kraft gesetzt werden sollte. Die Ergebnisse der Auswertung, die Sanierungsgründe, die auf der Basis der auf der Homepage der Stadt öffentlich bekannt gemachten Unterlagen (ISEK, Wohnraumversorgungskonzept, städtebauliche Rahmenpläne für die Sanierungsgebiete Weinberg und Wiethop) fortgeschriebenen Sanierungsziele sowie die unmittelbaren und mittelbaren Sanierungssatzungsfolgen sollen zunächst den Betroffenen (insbesondere Grundstücks-/Wohnungseigentümer und Mieter) am

28. Juli 2020 um 14:30 Uhr für das Gebiet Weinberg bzw. um 18:00  Uhr für das Gebiet Wiethop in der Heidmarkhalle in Bad Fallingbostel

vorgestellt und mit den Betroffenen zunächst im Rahmen der Vorstellung erörtert werden. Bitte melden Sie sich zu der Veranstaltung über das Anmeldeformular der Stadt Bad Fallingbostel unter www.badfallingbostel.de/anmeldung oder telefonisch unter 05162-40170 bis zum 24. Juli 2020 an.

Aufgrund der momentanen Pandemie kann der Einlass nicht angemeldeter Personen nicht gewährleistet werden.

Im Anschluss daran soll die mehr als 400 Seiten umfassende Begründung nebst Anlagen in der Zeit vom 29. Juli bis einschließlich 11. September 2020 im Rathaus der Stadt Bad Fallingbostel, Raum 2.11 während der Dienststunden öffentlich ausgelegtwerden. Zur Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen ist zur Zeit zur Vermeidung der Ansteckung mit Covid 19 ein Termin zwingend erforderlich, der unter der Telefonnummer 05162-40170 vereinbart werden kann.

Es wird empfohlen, von der alternativen Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich die Unterlagen unter www.sanierung-badfallingbostel.de/weinberg bzw. www.sanierung-badfallingbostel.de/wiethop zu laden.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Vorhaben, die Sanierungssatzung wieder in Kraft zu setzen, mündlich zur Niederschrift oder schriftlich im Rathaus der Stadt Bad Fallingbostel, Vogteistraße 1, 29683 Bad Fallingbostel, alternativ gerne auch per E-Mail unter stadt@badfallingbostel.de abgegeben werden. Die Frist zur Stellungnahme endet am 11. September 2020. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Wiederinkraftsetzung namentlich dann unberücksichtigt bleiben, wenn ihre Prüfung und Auswertung ohne Verzögerung der Beschlussfassung nicht möglich wäre.

 
 

Unwirksamkeit der Sanierungssatzungen

Mit den fünf Urteilen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg, wurden die beiden Sanierungssatzungen „Stadtumbau Weinberg“ und „Stadtumbau Wiethop“ Ende Mai 2018 für unwirksam erklärt. Nachdem die Urteilsbegründungen der Stadt vorlagen und die Revision nicht zugelassen wurde, reichte die Stadt in allen Verfahren die NZB vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig ein. Dies hatte zur Folge, dass bis zur Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerden, die OVG-Urteile noch nicht rechtskräftig wurden. Die Zustellung erfolgte wie bei Gerichten üblich mit der entsprechenden Begründung erst zu einem späteren Zeitpunkt und wurde daher auch nicht gleich im März 2019 rechtskräftig. Der Stadt Bad Fallingbostel selbst liegen die Beschlüsse seit dem 14.05.2019 in Ihrer Gesamtheit (5 Stück) vor. Mit deren Zustellung bei allen Beteiligten wurden die dazugehörigen Urteile des OVG Lüneburg somit rechtskräftig und die beiden Sanierungssatzungen beide unwirksam, nicht „nichtig“. Der Entscheidungstenor der Urteile wurde in der Walsroder Zeitung am 25. Mai 2019 gem. § 47 Abs. 5 VwGO öffentlich förmlich bekannt gemacht.

Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Satzungen ist, dass sämtliche Maßnahmen und Rechtsvorgänge, ob nun bereits beantragt und nicht abschließend entschieden oder aber noch beabsichtigt, aktuell genehmigungsfrei sind und somit keiner sanierungsrechtlichen Genehmigung gem. §§ 144, 145 BauGB bedürfen.

 

Durch die andauernden städtebaulichen Missstände in beiden Quartieren, hält die Stadt weiter an Ihren Sanierungszielen fest und beabsichtigt die rückwirkende Heilung der beiden Sanierungssatzungen zum 27.04.2016 gem. § 214 Abs. 4 BauGB. Das dafür notwendige Abwägungstableau befindet sich in der Erstellung, der Startschuss hierfür war die umfassende Erhebung der Daten im vergangenen Sommer bei Eigentümern, Mietern und Ihnen als Verwalter der jeweiligen WEG.

 

Der Sanierungsvermerk im Grundbuch wird auf Grund der Möglichkeit der rückwirkenden Heilung der Sanierungssatzungen entsprechend analog einer Entscheidung des OLG Celle aus dem vergangenen Jahr vorerst nicht aus dem Grundbuch genommen werden, da er nur eine nachrichtliche Wirkung für das Grundbuchamt, Eigentümer und potentielle neue Eigentümer besitzt. Die Rechtsfolge der Genehmigungspflicht ergibt sich unmittelbar aus der Sanierungssatzung selbst. Aus diesem Grund ist diese Entscheidung daher auch unschädlich. In der Zwischenzeit bis zur rückwirkenden Heilung wird die Stadt für den Verkauf/Erwerb von Eigentum oder das eintragen von Rechten im Grundbuch, jeweils eine Bestätigung aussprechen, dass dieser Vorgang aktuell keiner sanierungsrechtlichen Genehmigung bedarf, insofern dessen Erforderlichkeit vom Grundbuchamt angezeigt oder den Eigentümer eingefordert wird. Gleiches gilt im Übrigen für die Hinweisschilder und -tafeln in den beiden Quartieren, da ungeachtet des derzeitigen Status der Sanierungssatzungen der Rückbau in beiden Quartieren weiter betrieben und die Öffentlichkeit hierrüber von der Stadt informiert werden muss.

 

Wenn der Erstentwurf der Abwägung fertiggestellt sein wird, wird noch vor dem Beschluss über die Heilung der Satzung für das jeweilige Quartier ein gesonderter Erörterungstermin stattfinden, an dem alle Betroffenen des Quartiers die Möglichkeit haben werden sich im angemessenen Rahmen öffentlich zu Beteiligen. Die bisher gestellten Anträge von einzelnen Wohnungseigentumsgemeinschaften und Eigentümern werden bei der Erstellung  des Erstentwurfes der Abwägung bereits berücksichtigt. Gleiches gilt für in den beiden Erörterungsterminen neu hervorgebrachte Aspekte.

 

„Was muss ich über die Sanierungsverfahren wissen?“

Die Stadt Bad Fallingbostel hat im Bereich Innenstadt, Weinberg und Wiethop sogenannte Vorbereitende Untersuchungen im Rahmen eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes zur Feststellung der städtebaulichen Sanierungsbedürftigkeit durchführen lassen. Nachdem sich der Sanierungsverdacht erhärtet hatte, wurden Sanierungsgebiete nach den Vorschriften des Baugesetzbuches festgesetzt. Dort sollen Maßnahmen erfolgen, durch die städtebauliche Missstände behoben werden. Städtebauliche Missstände liegen mitunter vor, wenn ein Gebiet seine Aufgaben nicht mehr erfüllt, die ihm aufgrund von Lage und Funktion zugesprochen werden. Nach der Antragsstellung erfolgte die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramme des Bundes und der Länder.

Der Bereich „Innenstadt“ wurde in die Programmkomponente „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und die Bereiche „Weinberg“ und „Wiethop“ in die Programmkomponente „Stadtumbau West“ aufgenommen. Als Sanierungsträger und Treuhänder, der die Belange der Städtebauförderung bearbeitet, konnte die NLG, vertreten durch Herrn Martin Wittenberg, gewonnen werden. Gemeinsam mit der NLG möchte die Stadt Bad Fallingbostel die positive Entwicklung dieser Gebiete nun vorantreiben.